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Unser Leistungsspektrum in der städtebaulichen Planung umfasst

• städtebauliche Konzepte, Studien und Beratung,
• Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung),
• städtebauliche Satzungen (Innen- und Außenbereichssatzungen) und örtliche Bauvorschriften (wie Gestaltungssatzungen)
• informelle Planung (Vorbereitende Untersuchung, Rahmenplanung, Dorfentwicklungsplanung).

Wir unterstützen bei der Schaffung von Baurecht für das Wohnen, für gewerblich-industrielle Vorhaben und für
Einrichtungen des Gemeinbedarfs.
Neben der Sicherung funktioneller und qualitativer Anforderungen ist häufig eine Konfliktbewältigung in
denkmal-, naturschutz- und immissionsschutzrechtlichen Fragen zu leisten.

 
 
 
 
  sundhagen

Flächennutzungsplan Sundhagen

Auftraggeber: Gemeinde Sundhagen (Landkreis Vorpommern-Rügen)
Vorbereitende Bauleitplanung für die am Strelasund zwischen den Teiloberzentren Stralsund und Greifswald
gelegene Gemeinde, 35 Ortsteile, Fläche ca. 160 km², entstanden 2009 durch Fusion von sieben Gemeinden,
u.a. Neuausweisung von Wohnbauflächen und Sonderbauflächen, Umweltbericht: Büro OLAF

Wirksam seit 2015

 
 
 
 
  Bebauungsplan Mukran Port

Bebauungsplan Mukran Port - Sondergebiet Nord

Auftraggeber: Fährhafen Sassnitz GmbH
Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Sassnitz - Bebauungsplan Nr. 36 „Fährhafen Sassnitz -
Sondergebiet Nord“ - zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für hafenaffine Projekte wie die Errichtung, Wartung und Versorgung von Offshore-Windparks und für die Ansiedlung hafenaffiner Industrie- und Gewerbeunternehmen, u.a. mit Visualisierungen zur Untersuchung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Umweltbericht: Büro OLAF

In Kraft getreten 2016
 
 
 
 
  Vorhaben Brauerei in Stralsund

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Brauerei in Stralsund

Auftraggeber: Hansestadt Stralsund
Verbindliche Bauleitplanung der Hansestadt Stralsund - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 „Erweiterung der Störtebeker Braumanufaktur GmbH“ mit Grünordnungsplan, Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans, Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Brauerei um ein Verpackungs-, Lager- und Logistikzentrum, Vorhabenträger: Kontor N GmbH, Bremen

In Kraft getreten 2016

 
 
 
 
  Tiefenpumpe

Konzept Erdölmuseum Reinkenhagen

Auftraggeber: Gemeinde Sundhagen über Amt Miltzow (Landkreis Vorpommern-Rügen)
Erarbeitung von Lösungen für die Weiterentwicklung des Erdölmuseums Reinkenhagen in der Gemeinde Sundhagen, SWOT-Analyse und Leitbild, Ideenwerkstatt, Umsetzungsstrategie in zwei Varianten mit Kostenvorausschau, unter Mitarbeit von Dipl.-Geologe Rolf Reinicke, Stralsund, und Fa. Innobea UG (haftungsbeschränkt), Greifswald

Fertigstellung Konzept 2015, Baurecht mit Bebauungsplan Schule Miltzow, in Kraft getreten 2016

 
 
 
  rappin

Gestaltungssatzung Rappin

Auftraggeber: Gemeinde Rappin (Landkreis Vorpommern-Rügen)
Örtliche Bauvorschriften der Gemeinde Rappin u.a. über Anforderungen an die äußere Gestaltung
baulicher Anlagen sowie von Werbeanlagen, über die Beschaffenheit der Stellplätze oder Garagen,
über die Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und Einfriedungen und
über die Begrünung baulicher Anlagen

In Kraft getreten 2009

 
 
 
 
  falkenhagen

Außenbereichssatzung Falkenhagen

Auftraggeber: privat
Aufstellung der Satzung in Vorbereitung der Sanierung einer barocken Gutsanlage, Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzung für den Ersatz eines im Außenbereich nach § 35 BauGB gelegenen
Gebäudes gemäß Anforderungen des Denkmalschutzes und der Ortsbildpflege

In Kraft getreten 2011

 
 
 
 
  Wohngebiet am Strelasund Stralsund

Bebauungsplan Wohngebiet am Strelasund in Stralsund

Auftraggeber: Hansestadt Stralsund
Verbindliche Bauleitplanung der Hansestadt Stralsund - Bebauungsplan Nr. 63 „Wohngebiet am Strelasund, Boddenweg“ - zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung zu einem Allgemeinen Wohngebiet durch Wiedernutzbarmachung einer brachliegenden Fläche, Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB

in Kraft getreten 2014

 
 
 
 
                   
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